Brustverkleinerung in Bonn: wann sie notwendig ist
Im Gegensatz zur Brustvergrößerung, die meist aus persönlichen, ästhetisch bedingten Gründen durchgeführt wird, kann eine Verkleinerung der Brüste in einigen Fällen aus medizinischer Sicht notwendig sein. Nicht selten ergeben sich durch einen sehr großen Busen vielfältige körperliche Beschwerden. Wann eine Brustverkleinerung in Bonn gesundheitlich erforderlich sein kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Körperlicher vs. Seelischer Leidensdruck
In den meisten Fällen ist ein ästhetischer Eingriff eine sehr persönliche Entscheidung, die durch einen Wunsch nach optischer Veränderung entsteht. Manchmal geht dieser einher mit einem psychischen Leidensdruck: Betroffene fühlen sich unwohl in Ihrer Haut – Körpergefühl, Selbstbewusstsein und Lebensqualität können darunter leiden. Dies kann auch bei einem großen Busen der Fall sein – die betroffenen Frauen leiden unter der Optik, fühlen sich in vielen Oberteilen unwohl oder empfinden die eigenen Körperproportionen als unpassend. Diese seelischen Leiden allein sind gute Gründe, sich einer Behandlung zu unterziehen.
Jedoch kommen bei einem sehr großen Busen häufig noch körperliche Beeinträchtigungen hinzu. Die Patientinnen leider unter orthopädischen Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen oder Haltungsfehlern. Daraus können weitere Folgeschäden wie Kopfschmerzen und Verspannungen entstehen, sogar Bandscheibenvorfälle können auftreten. Körperliche Aktivitäten und Sport werden häufig als unangenehm empfunden und sind nur eingeschränkt möglich. Aber auch Hautreizungen und Ekzeme in der Unterbrustfalte können die Folgen einer zu großen Brust sein.
Wann ist eine Brustverkleinerung in Bonn medizinisch notwendig?
Grundsätzlich wird aus medizinischer Sicht eine Brust mit einem Gewicht von über 500 Gramm pro Seite als behandlungsnotwendig angesehen. Jedoch lässt sich dies nicht gänzlich pauschalisieren: Körpergewicht und Größe der Betroffenen müssen natürlich im Verhältnis zum Gewicht der Brust gesetzt werden. Hier kann man grob davon ausgehen, dass ein Busen mit einem Gewicht von 2% des Körpergewichts als medizinisch notwendig zu verkleinern angesehen wird.
Dennoch sind dies nur Richtwerte und in jedem Fall ist der individuelle Leidensdruck ausschlaggebend. Krankenkassen zahlen in der Regel dann, wenn körperliche und seelische Beschwerden aus medizinischer Sicht eine Behandlung erforderlich machen. Bei Patientinnen mit Übergewicht wird in der Regel zunächst eine Gewichtsabnahme gefordert und die Kosten werden nur getragen, wenn diese erfolglos bleibt. Resultieren Beschwerden aus einer vorangegangen Brustvergrößerung, übernimmt die Kasse die Kosten der Verkleinerung nicht.
Somit lässt sich nicht einheitlich festlegen, wann eine Mammareduktionsplastik von der Krankenkasse übernommen wird. Als notwendig eingestuft werden kann sie aber generell, wenn psychische oder körperliche Leiden entstehen, die die Betroffene im Alltag einschränkt und die Lebensqualität beeinträchtigt.
Wenn Sie eine Brustverkleinerung in Bonn in Betracht ziehen oder einen ärztlichen Rat einholen wollen, dann kontaktieren Sie uns. Dr. med. Daniel Sattler, Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, bespricht im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches Ihre individuelle Situation mit Ihnen und berät Sie dahingehend, ob eine Mammareduktionsplastik für Sie die richtige Behandlungsmethode darstellt.