Männerbrust behandeln in Bonn
Für viele Männer ist ein definierter, sportlicher Oberkörper ein Schönheitsideal. Nicht immer jedoch reichen Sport und ein gezieltes Training aus, um die gewünschte Ästhetik zu erreichen. Manche Männer entwickeln eine sogenannte Gynäkomastie, bei der das Brustdrüsengewebe sich vergrößert. Dadurch entsteht eine Art „Männerbrust“, die das Wohlbefinden eines Mannes stark beeinträchtigen kann.
In diesem Blogartikel erläutern wir die Ursachen, die Behandlungsmöglichkeiten und klären die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für eine Operation übernimmt.
Wie entsteht eine Gynäkomastie?
Eine Gynäkomastie ist eine Vergrößerung des männlichen Brustdrüsengewebes. Diese kann unterschiedliche Untersachen haben. In vielen Fällen entsteht sie durch eine hormonelle Dysbalance, weshalb gerade Jugendliche in der Pubertät häufig betroffen sind. Jedoch können auch erwachsene Männer eine Gynäkomastie entwickeln, beispielsweise aufgrund von bestimmten Medikamenten, Erkrankungen, übermäßigem Alkoholkonsum sowie genetischen Faktoren.
Was sind die Behandlungsmöglichkeiten einer Gynäkomastie?
Die Behandlungsmöglichkeiten der Gynäkomastie variieren je nach Ursache und Ausprägung. Gerade bei Jugendlichen wird geraten, abzuwarten, da sich in den meisten Fällen die hormonellen Schwankungen mit der Zeit legen und sich somit auch die Gynäkomastie zurückbildet. Bei Erwachsenen, bei denen Schwankungen der Hormone die Ursache sind, kann eine hormonelle Therapie helfen, das Ungleichgewicht zu regulieren. Wenn die Vergrößerung der Brustdrüsen durch Medikamente ausgelöst wurde, könnte das Absetzen oder ein Wechsel des Medikaments eine Besserung bewirken. Bei starkem Übergewicht kann eine Gewichtsreduktion bereits zu einer optischen Verbesserung führen. In diesem Fall handelt es sich genau genommen auch nicht um eine Gynäkomastie (Vergrößerung des Brustdrüsengewebes), sondern um vermehrtes Fettgewebe im Bereich der Brust.
Sollte jedoch eine deutliche Vergrößerung des Brustdrüsengewebes vorliegen, die nicht durch anderweitige Maßnahmen zu behandeln ist, kommt eine chirurgische Korrektur in Frage. Bei einer operativen Behandlung wird überschüssiges Drüsengewebe entfernt und, falls nötig, überschüssiges Fettgewebe abgesaugt. In der Regel wird unter Vollnarkose behandelt, bei einer sehr gering ausgeprägten Gynäkomastie kann gegebenenfalls auch mit einer örtlichen Betäubung im Dämmerschlaf operiert werden. Je nach Ausmaß beansprucht der Eingriff eine bis drei Stunden. Über einen narbenschonenden Einschnitt am Brustwarzenhof wird das überschüssige Gewebe reduziert. Nach der Operation wird ein Kompressionsverband angelegt, der Schwellungen mindert und das Gewebe in seiner behandelten Form hält.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Behandlung?
Grundsätzlich werden von der Krankenkasse nur Behandlungen übernommen, die aus medizinischer Sicht notwendig sind und nicht solche, die aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Gynäkomastie. Wenn also durch das vergrößerte Brustdrüsengewebe keine ausgeprägten Schmerzen entstehen und auch sonst keine orthopädischen oder dermatologischen Beschwerden vorliegen, wird der Eingriff nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Zuletzt entschied ein Gericht in Darmstadt über den Fall eines 52-Jährigen. Dieser hatte die Kostenübernahme beantragt, da er Schmerzen beim Sport und im Alltag sowie eine generelle Berührungsempfindlichkeit verspüre. Außerdem leide er unter der Optik und der damit einhergehenden psychischen Belastung. Sein Antrag wurde abgelehnt, da die Gynäkomastie nicht stark genug ausgeprägt und die Schmerzen, gegen die er frei erhältliche Schmerzmittel nehme, einen operativen Eingriff nicht rechtfertigen würden .
In anderen Fällen, in denen es zu orthopädischen Beschwerden oder krankhaften Hautveränderungen kommt oder in denen die Gynäkomastie so stark ausgeprägt ist, dass es durch die körperliche Auffälligkeit zu unangenehmen sozialen Situationen kommt, kann eine Rechtfertigung durchaus gegeben sein, sodass eine Krankenkasse die Kosten gegebenenfalls trägt.
Gerne beraten wir Sie in der Beta Aesthetic persönlich zu dem Thema und schätzen die Möglichkeiten einer Kostenübernahme ein. Wenn Sie sich für die Behandlung einer Gynäkomastie interessieren, kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen ersten persönlichen Beratungstermin in unserer Abteilung für plastische und ästhetische Chirurgie.
*https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/153976/Krankenkassen-uebernehmen-Mastektomie-bei-Maennern-nur-im-Krankheitsfall